Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Übernahme von branchenbezogenen Dienstleistungen für Kunden in Einzelgewerken oder als Generalunternehmen, insbesondere Beratung, Planung, Bauausführung und Einrichtung in privaten und gewerblichen Objekten und Projekten im Innen- und Außenbereich für Alt- und Neubauten;
Umbau und Sanierung von Gebäudeflächen und Häusern, im Speziellen auch unter Berücksichtigung historischer Baustoffe, Denkmalschutz und energetisch effektiver Nutzung;
Beratung und Planung bei Kauf oder Verkauf von immobilien;
Technische Objektbetreuung, Facilitymanagement;
Handel mit Baustoffen, Beleuchtung, Bodenbelägen, Sanitär- und Heizungstechnik, Möbeln und sonstigem Zubehör;
Vertrieb von System-, Trenn- und Schrankwandsystemen einschließlich Boden- und Deckensystemen; Übernahme von Werksvertretungen, Vertrieb;
Beteiligung an branchenähnlichen Unternehmen und Übernahme von Geschäftsführungen für diese.