Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Übernahme der Stellung als Komplementärin bei der MK & RE Maklerservice GmbH & Co. KG.
(2) Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO.
(3) gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt.
(4) Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34 i GewO.
(5) Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34 c GewO.