Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und der Handel von Edelmetallen, auch in physischer Form, in Deutschland und Europa, sowie der Betrieb eines oder mehrerer Ladengeschäfte. Beim Handel von Edelmetallen wird auch das "Tafelgeschäft" betrieben, bei dem eine Identitätsprüfung dann nach gesetzlichen Vorgaben und den vom Gestzgeber vorgegebenen Rechnungsendbeträgen getätigt wird.