Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeiten im Bereich des Maler- und Lackierer-Handwerks, Pflasterarbeiten und Arbeiten im Straßenbauer-Handwerk, Tätigkeiten im Bereich des Bautrocknungsgewerbes ( z.B. Fliesen- u. Bodenlegearbeiten o.ä.), Trockenbau usw., Abrisstätigkeiten (ohne Eingriffe in die Statik), Montage von Photovoltaikanlagen (ohne Anschluss), Garten- und Landschaftsbau, Vertrieb von Anlagen zur Wärmeerzeugung, Energieberatungen