Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Gut Baßdorf GmbH & Co. KG, deren Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Sanierung, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung (auch Parzellierung) sowie gegebenenfalls land- und forstwirtschaftliche Nutzung von zur Zeit land- und forstwirtschaftlich genutzten
Grundstücken des Anwesens Gut Baßdorf der Gemarkung Vietmannsdorf in Baßdorf bei Templin - soweit dieser nicht das Bestehen einer gewerberechtlichen Erlaubnis, insbesondere einer Erlaubnis nach § 34 c GewO, voraussetzt - sowie alle damit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte ist.