Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der bofrost* Schönebeck GmbH & Co. KG zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als Komplementärin einschließlich Übernahme der Komplementärhaftung oder als Kommanditistin an der im Direktvertrieb (Handel) von Tiefkühl-Lebensmitteln und Eis-Spezialitäten tätigen bofrost* Schönebeck GmbH & Co. KG mit Sitz in 16928 Schönebeck sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft als Komplementärin oder als geschäftsführende Kommanditistin.