Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Lägern, Versandaktivitäten, Veredlung von Verpackungsmitteln, Ab- und Umpacken, Kommissionieren, Verpacken, Druck- und Prägetätigkeiten, Messewesen, Betreiben von Einzelhandelsgeschäften, Vertrieb kosmetischer und maskenbildnerischer Erzeugnisse, Gründung von in- und ausländischen Tochterunternehmen und weiteren Betriebsstellen, Berufsbezogene Veranstaltungen, Erstellung und Durchführung von Marketingtätigkeiten und -konzepten.