Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Lüftungskomponenten & Luftleitsystemen aller Art, die Herstellung von Sonderbauteilen, die Lohnunternehmung in der Metallverarbeitung (z.B. Laserschnitte), der Handel mit entsprechenden Waren/Materialien, Lüftungskomponenten, Werkzeugen, Maschinen sowie sonstigem Zubehör, Schulungen, Beratung, Planung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte