Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb eines Campingplatzes mit Ferienhausanlage in Prenzlau. Die Gesellschaft ist auch zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorstehenden Unternehmensgegenstand technisch oder wirtschaftlich im Zusammenhang stehen und diesem unmittelbar dienen oder förderlich sind. Die Gesellschaft erbringt mit dem vorstehenden Unternehmensgegenstand Dienstleistungen, die dem öffentlichen Zweck der Tourismusförderung und der Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen in Prenzlau dienen.