Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen, sowie die Beratung und Koordination bei der Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien, die Verwaltung von Grundstücken, Miethäusern und Wohnungen einschließlich von Wohneigentum.