Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung von Branntweinerzeugnissen sowie branntweinhaltiger Waren im Sinne des Branntweinsteuerrechts (Erzeugnisse, die Ethanol als maßgeblichen wertbestimmenden Faktor enthalten) und sonstige Spirituosen sowie Wein und Bier, weiter Handel und Vertrieb von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken sowie das Betreiben von Ladengeschäften mit und ohne gastronomischen Angeboten.