Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Handel mit Energiespeichern aller Art, mit Energieträgern und Energieerzeugungsanlagen sowie die Entwicklungen von Projekten und Anlagen zur nachhaltigen Energiespeicherung und -erzeugung, die Beteiligung an der Entwicklung von Anlagen zur Energieerzeugung und Energiespeicherung und deren Vermarktung sowie Vergabe von Lizenzrechten an diesen Anlagen und die Beratung in diesen Bereichen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.