Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Landschafts- und Gartenbaubetriebes; Der Handel mit sämtlichen floristischen Artikeln sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Produkte; Die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Landschafts- und Gartenbaubetrieb sowie dem betriebenen Handel stehen; Geschäfte aller Art, die dem Unternehmenszweck förderlich sind.