Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen mit deren Hilfe sich Unternehmer, Privatpersonen, u.a. auf Ihre eigentlichen unternehmerischen Tätigkeiten konzentrieren können. Der Fokus der Tätigkeiten liegt dabei auf der Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung und nach § 6 Nr. 3 StBerG vom Verbot der unbefugten Steuerhilfe ausgenommen sind, sowie das Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, das Erstellen laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, welche gemäß § 6 Nr. 4 StBerG vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen ausgenommen sind; die Erbringung von Dienstleistungen in dem Bereich der Unternehmensberatung (Kostenrechnung, Controlling und Berichtswesen) sowie Dienstleistungen im Bereich der Büroorganisation; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Schulungen aller Art.