Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammehang mit der Planung und Errichtung von Bauvorhaben und Bauobjekten, insbesondere die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Energieberatung/Energieaudit, Planung und Beratung des Brandschutzes und Beratung zu öffentlichen Förderungsmöglichkeiten.