Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, Verkauf, Vermietung, Verwaltung von eigenen Immobilien, ohne Bauträgertätig nach § 4 c Gewerbeordnung, Sanierung und Abriss von Bauwerken im Hoch- und Tiefbau ohne jegliche handwerkliche Tätigkeiten, Unternehmensberatung ohne Rechts- und Steuerberatung, der Betrieb einer Galerie sowie Kunsthandel und Tätigkeiten einer Werbeagentur (Beratung, Konzeption, Planung, Gestaltung und Realisierung von Werbe- und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen).