Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien jeglicher Art, die Sanierung und Modernisierung von Immobilien, das Planen und Bauen auf erworbenen Grundstücken sowie Bauträgerleistungen nach § 34c GewO und die Verwaltung von Immobilien.