Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Management- und Beratungsleistungen im Energiebereich sowie das Planen, Errichten und Betreiben von Energieerzeugungsanlagen sowie der Handel mit Energie sowie Immobiliengeschäfte aller Art sowie die Entwicklung von Mess- und Regelungstechnik für Gewerbe, Sport und Landwirtschaft sowie das Anbieten von diesbezüglichen Dienstleistungen sowie das Betreiben von Landwirtschaft und das Anbieten diesbezüglicher Dienstleistungen.