Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Beratung in allen Wirtschaftsfragen, darunter auch beim Immobilienkauf und -bau, sowie Büroservice inkl. Buchführung für Drittunternehmer sowie zur Verfügungstellung von Arbeitskräften gegen Entgelt an Dritte, darunter die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, die Durchführung von Dienst- und Werkleistungen jeder Art, insbesondere Ausführung von kaufmännischen, bürotechnischen, verwaltungstechnischen, produktions- und herstellungstechnischen, sowie qualitätskontrolltechnischen und konstruktiven Aufgaben einschließlich Vermittlung von Arbeitskräften und Personaldienstleistungen jeder Art im Auftrag öffentlicher und privater Arbeitgeber und die Durchführung und Organisierung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und Berufspraktika.