Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Alten- und Krankenhilfe, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Kranken- und Altenhilfe. Weiter die Versorgung alter und kranker Menschen mit Physiotherapie, die Durchfühgrung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, Bewegungs- und Beschäftigungstherapie mit allen diesen Zwecken dienenden Tätigkeiten.