Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einkauf, Verkauf und Vermietung von Produkten zur Messung und Regelung von Energieverbräuchen sowie Rauchwarnmeldern und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ferner Dienstleistungen auf dem Gebiet der Trinkwasseranalysen, der Erfassung und Abrechnung von Energieverbrauchsdaten sowie die Abrechnung von Betriebs- und Energiekosten; Wärmecontracting; Planung, Installation, Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.