Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung, die Projektierung, die Erstellung, der Ver- und Betrieb von Großflächen-Gemeinschaftsantennenanlagen, Satelliten- Empfangsanlagen, Funk- und Sendeanlagen für See und Land, BK-Kabelnetzanlagen, Fernwirkschaltanlagen (Temex), Warn- und Sicherheitsanlagen, Telefonanlagen, sowie sonstige Fernmeldeanlagen und drahtgebundene Informations-Verteilanlagen etc. als Communikationssysteme für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen einschließlich deren Aufbereitung, Übertragung und leistungsgebundene Verteilung sowie jede andere angemessene technische und kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.