Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung, die Projektentwicklung und Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beschichtungen von Gebäuden, mobilen Gegenständen und Flächen aller Art, Geschäftsbesorgung, Auftragsvermittlung im In- und Ausland sowie Handel und Export von Waren und Produkten verschiedener Art, insbeondere Baustoffe, Hygieneartikel und energetische Materalien, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.