Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Entwicklung und Einzelhandel von/mit Sicherheitstechnik und Sicherheitssoftware, Vermittlung von Sicherheitsdienstleistungen, industrielle Fertigung unter Ausschluss handwerklicher Leistungen, Realisierung aller im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Internet- und Netzwerkdiensten erforderlichen EDV-Dienstleistungen, wie Installationen, Programmierung und Wartung, Einzelhandel mit Hard- und Software, Durchführung von GPS Observationen zur Prävention und Aufklärung von Schadensfällen.