Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Naturschutzfachliche und wildbiologische Gutachten und Kartierungen sowie Monitoring; ökologische Baubegleitungen, praktische Natur- und Artenschutzprojekte sowie Dokumentationen; Konzeption und praktische Umsetzung von Natur- und Artenschutzmaßnahmen sowie von Vermeidung - Ausgleich - und Ersatzmaßnahmen; Flächenerwerb für nachhaltige Energie und Rohstoffnutzung; Anlage und naturschutzgerechte Pflege von Flächen und Naturschutz- und Artenschutzrelevanten Bauwerken; alle Maßnahmen zur Erstellung von Baumgutachten sowie Boden- und Gewässerkundlichen Gutachten.