Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft kauft, verkauft, errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnimmobilien, aber auch Immobilien aller Art. Weiterhin kann sie Grundstücke, Wohnungen, Gewerbeeinheiten vermieten, verpachten und Erbbaurechte ausgeben. Die Gesellschaft sorgt für die Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung des eigenen Wohnungsbestandes.