Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesamtheit aller Dienstleistungen im Bereich der Schadensbeseitigung insbesondere an Baulichkeiten und Fahrzeugen unter Ausschluß handwerklicher Tätigkeiten im Rahmen von Dienstleistungsverträgen, Risiko-Management sowie ähnliche Aufgaben, die mit dem Geschäftszweck in Verbindung stehen, desweiteren die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Handelsgeschäfte und die Beteiligung an anderen Unternehmen dieser Branche, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.