Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Recyceln von nichtmetallischen Altmaterialien und Reststoffen sowie diesbezügliche Dienstleistungen und der Handel mit den wiederverwertbaren Materialien und Reststoffen, die ordnungsgemäße Verwertung von Klär- und Fäkalschlämmen aller Art, einschließlich deren Aufbereitung, Behandlung und sonstiger Dienstleistungen im Rahmen der Klärschlammverwertung sowie die allgemeine landwirtschaftliche Beratung, die Beratung zu erneuerbaren Energien und die Prozessführung sowie Prozessfinanzierung.