Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Aufbau von Serviceangeboten für Kinder, Senioren und anderen Hilfebedürftigen im ambulanten und stationären Bereich der Kranken- und Altenhilfe sowie Jugendhilfe. Betreiben von Einrichtungen im Bereich des "Betreuten Wohnens" und "Pflegeheim"; Durchführung von Dienstleistungen für Menschen mit gesundheitlichen, körperlichen und psychischen Einschränkungen, einschließlich deren Beratung zzgl. etwaiger dazugehöriger Nebenleistungen sowie die Abgabe von Heilmitteln.