Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel mit Wartungs- und Ersatzteilen für die kunststoffverarbeitende Industrie;
- Instandhaltungsservice an und für Kunststoffverarbeitungsmaschinen;
- Beratung und Projektierung für Anlagenneu- bzw. Umbau;
- Energiemanagementsysteme für die Kunststoffindustrie;
- Umbau und Neubau von IT und EDV-Systemen im Industriesektor sowie Büro EDV-Technik;
- Handel mit Werkzeugmaschinen und deren Komponenten;
- Handel mit allen Komponenten, die für den Arbeitsablauf in der Kunststoffproduktion benötigt werden;
- Ingenieurtechnische Beratung und Projektierung für industrielle Anlagen und Bahntechnik