Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen befreit.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
- die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen,
- die Erstellung von Finanzierungskonzepten,
- die Beratung von Existenzgründern,
- die An- und Weitervermietung von leeren oder ausgestatteten Büroräumen bzw. die An- und Weitervermietung deren Einrichtung.