Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erbringung von Logistik-, Technik-, Gärtnerei- und Serviceleistungen aller Art im Gesundheitswesen und in der Touristik einschließlich namentlich Pflegeeinrichtungen sowie Arbeitnehmerüberlassung. Beschaffung und Bereitstellung aller notwendigen Energien (Strom, Erdgas, Fernwärme, Pellets sowie sonstiger Hilfs- und Betriebsstoffe) für verbundene Unternehmen. Durchführung von Energie- und Medienlieferungen an Dritte, soweit diese in räumlichen Zusammenhang mit Einrichtungen verbundener Unternehmen stehen. Durchführung von Beratungsleistungen und von Energiecontrolling, -monitoring sowie des damit verbundenen Berichtswesens für verbundene Unternehmen.