Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Bauvorhaben sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung sowie die Ausführung von Bauleistungen im Maurer-, Betonbauer- und Stahlbetonbauerhandwerk, die technische und wirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben,der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Verwaltung und Bewirtschaftung, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie von Finanzdienstleistungen und Darlehensverträgen.