Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewertung von Immobilien, Beratung beim Immobilienerwerb und deren Veräußerung, sowie die Vornahme sämtlicher im Zusammenhang damit stehender Geschäfte. An- und Verkauf von Immobilien aller Art sowie sämtliche Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO, insbesondere die gewerbliche Vermittlung von Immobilien aller Art, Vermietung und Verwaltung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.