Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Wahrnehmung mildtätiger Zwecke i.S. der Abgabenordnung). Vorgenanntes gilt auch für die Unterstützung von Angehörigen/ Sorgeberechtigten der vorgenannten Personen. Die Gesellschaft verwirklicht die vorstehend genannten Zwecke insbesondere durch: a) Wohnstätten und Betreutes Wohnen für mehrfach behinderte Menschen; b) Tagesstrukturmaßnahmen (Beschäftigung von behinderten Menschen am Tage); c) Betreuung von Familien mit behinderten Eltern; d) Sozialpädagogische Familienhilfe; e) Begleitung behinderter Kinder in Schulen, d) Maßnahmen der Ergo- u. Physiotherapie für behinderte Menschen.