Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so sind sie gemeinsam oder jeder einzeln in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Erzeugung und der Vertrieb von Energie und Wärme, die Wassergewinnung sowie die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme und der Abwasserableitung und -behandlung dienen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen inklusive Facility-Management und Umweltschutzdienstleistungen. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens auch die Durchführung weiterer Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.