Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
technische Unternehmensberatung, Projektmanagement / Termin- und Ressourcenplanung im Stahl- und Anlagenbau, Bau- und Montageüberwachung im Stahl- und Anlagenbau, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) auf Baustellen im Stahl- und Anlagenbau, Restauration von Alt-Anlagen und beweglichen Gütern, Demontage von lndustrieanlagen, deren Abtransport und Remontage, Vermietung von Baumaschinen