Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Montagen, Metallbauarbeiten, Reparaturen und Instandsetzungen von vorgefertigten Baugruppen und Bauteilen,
- die Durchführung von schiffbaurelevanten Arbeiten,
- die Erbringung und der Verkauf von Planungsdienstleistungen und
- damit zusammenhängende Tätigkeiten, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind und
- Überlassung von Arbeitnehmern nach AÜG.