Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, deren Gegenstand die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme eines Industriekraftwerks zur Produktion von elektrischer und thermischer Energie, dessen Betrieb und/oder Nutzungsüberlassung an Dritte sowie die Erbringung von technischen und kaufmännischen Betriebsführungsdienstleistungen und aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten ist.