Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Garten- und Landschaftsarbeiten, Straßen- und Gehwegreinigungsarbeiten, Sportplatzbau, Tiefbau, Gehweg- und Straßenbau, Floristik und alle Arbeiten auf öffentlichen Flächen und der Winterdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber und solchen, die diesem gleichgestellt sind, insbesondere für die Stadt Schwedt (Oder). Die Gesellschaft ist berechtigt, im geringen, rechtlich vertretbaren Umfang auch für private Auftraggeber tätig zu sein. Hierbei wird die Gesellschaft insbesondere auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse der Stadt Schwedt/Oder bei deren Erfüllung kommunaler Aufgaben Rücksicht nehmen.