Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Industrieller Abriss, Entkernung, Entrümpelung sowie Erdarbeiten; Herstellung und Vertrieb von Bauschutt und Baustoffrecyclingmaterial; Export und Import sowie Handel mit Baustoffen; Deponie- und Altlastensanierung; hiermit in engerem Zusammenhang oder weiterem Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Geschäfte