Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
- die Planung, Projektierung und Errichtung von Anlagen im Niederspannungs- und Hochspannungsbereich bis 110 kV sowie Elektroinstallations- und Kommunikationsanlagen;
- die Planung, Projektierung, Programmierung und Errichtung von Anlagen im Bereich der Automatisierungs-, Gebäudeleit-, Prozess- und Umwelttechnik;
- die Planung, Projektierung und Fertigung für den Energieverteilungs- und Schaltanlagenbau;
- die Wartung, Anlagen- und Projektbetreuung von Automatisierungs- und EMSR-Anlagen
Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.