Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Produktion von Zucht- und Nutzvieh, der An- und Verkauf sowie der Handel mit Gütern aller Art, die zur Ver- und Entsorgung notwendig sind; der Handel mit Waren und Gütern aller Art; die Zerlegung und Verarbeitung von Schweine- und Rinderhälften, die Produktion und der Vertrieb von Fleisch, Fleischwaren und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln aller Art sowie die Verpackung und der Vertrieb eigener oder von anderen Unternehmen erzeugter Produkte