Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung, Durchführung und Koordination aller Tätigkeiten im Baunebengewerbe, wie Bautrockenlegung; Verfugung; Holz- und Bautenschutz; Betonschneidearbeiten; Montage von genormten Bauteilen; die Erbringung aller anderen genehmigungsfreien Dienstleistungen im Baugewerbe; der Handel mit Baumaterialien und Bauzubehör; Betrieb von Photovoltaikanlagen; sonstige Dienstleistungen und Handel mit Halbfertig- und Fertigprodukten.