Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen aller Art, insbesondere die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Errichtung, Betreuung und Wartung branchenspezifischer Software. Ausgeschlossen sind Beratungen, soweit solche der staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Rechts- und Steuerberatung.
Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin, Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen.