Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Unterhaltung von Reisebussen, Ausführung von Fahrten mit diesen Reisebussen in Urlaubs- und Erholungsgebieten des In- und Auslandes, Erbringung entsprechender Dienstleistungen, wie Anbieten von Pauschalreisen, verbunden mit der Unterbringung der Reisenden in den Urlaubs- und Erholungsorten sowie die Ausführung sonstiger Reise- und Omnibusfahrten einschließlich Linienverkehr