Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel (Kauf und Verkauf) von Waren jeglicher Art, insbesondere auf dem Gebiet von Baustoffen und Bauzuschlagstoffen;
Umschlag, Spedition und Lagerung von Massenschuttgütern;
die Ausführung und Vermittlung von Abrissarbeiten sowie die Vermittlung von Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken, der dazugehörigen Entsorgungsleistungen sowie deren Vermittlung;
Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, insbesondere Gewerbeflächen, unter Ausschluss von Geschäften nach § 34 c GewO;
Vermittlung und Beratung von Warenlieferungen und Bauleistungen;
die Verwertung und Verbringung von Baureststoffen, Industrieabfällen und Industriereststoffen;
Handel und Vermittlung sowie Transport von Abfällen