Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung des Auftragsgebers gegenüber Behörden, Darlehensgebern, Architekten, Bauausführenden, Lieferanten in allen wirtschaftlichen Belangen; Prüfung der Voraussetzungen, Erstellen von Finanzierungsvorschlägen, Beauftragung von Finanzierungsmitteln, Durchführung und Abwicklung der Finanzierung; Beratung, Beantragung, Durchführung und Betreuung der Bauvorhaben in wirtschaftlichen Belangen der in Frage kommenden und gewünschten öffentlichen Mittel und nichtöffentlichen Mittel der jeweils gültigen Wohnungsbauförderprogramme; Erstellung von Finanzierungskonzepten, Beratung über Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsformen und Finanzierungsangeboten; Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen und Versicherungen gem. § 34 c GewO