Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Beratung, Sanierung, Verwertung und Liquidation von Unternehmen;
- Management-, Personal-, Finanzierungs- und Marketingberatung;
- An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien, immobiliengleichen Rechten, Betrieben und Betriebsteilen;
- Handelsvertretungen sowie Vermittlungs- und Provisionsgeschäfte aller Art