Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz verwirklicht. Diese umfassen die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung, den Krankentransport und die Sofortreaktion in besonderen Fällen. Hierzu gehören auch die Errichtung und der Betrieb von Rettungswachen.